Das hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Ende Januar bekannt gegeben. Damit wird die entsprechende Anordnung vom 25. Juli 2013 schon nach kurzer Zeit wieder aufgehoben. Diese hatte festgesetzt, dass vor allen ortsfesten Geschwindigkeitsmessstellen Hinweisschilder mit der Aufschrift „Radarkontrolle“ angebracht werden müssen. Seither gab es zahlreiche Auseinandersetzungen zwischen den Ministerium und den Kommunen um die Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit dieser Anordnung.
Ab sofort können die Kommunen in eigener Zuständigkeit entscheiden, ob sie bereits aufgestellte Schilder beibehalten oder deinstallieren. Die bislang von Hessen Mobil installierten gut 500 Hinweistafeln werden nach Angaben des Ministeriums schrittweise wieder abgebaut.