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Dako: Verbessertes TachoWeb unterstützt Verkehrsleiter

Das Softwareunternehmen Dako hat sein Internetportal TachoWeb verbessert. Das Angebot richtet sich vor allem an Verkehrsleiter, die jedes Kraftverkehrsunternehmen neuerdings laut EU-Verordnung benennen muss.

Foto: Dako

Das Portal bietet zahlreiche Funktionen, die das Erfüllen der gesetzlichen Pflichten erleichtern. Als Beispiel nennt Dako das Einhalten der Sozialvorschriften gemäß EG-Verordnung 561/2006. Die Lenk- und Ruhezeiten lassen sich mit TachoWeb ebenso prüfen wie der gesetzeskonforme Einsatz von Fahrerkarten.

Die automatisch generierten und verstoßbezogenen Fahrerbelehrungen erleichtern den Alltag des Verkehrsleiters genauso wie die Statistiken zur Entwicklung der Bußgelder, auf deren Basis die passenden Schulungen geplant werden können. Abgerundet werden die zahlreichen Funktionen des Portals durch eine vollständige Fuhrpark- und Terminverwaltung, die als Grundlage für das Instandhaltungsmanagement aller Fahrzeuge dient.

Mit der Funktion „Führerscheinprüfung“ wird die regelmäßige Kontrolle der Fahrerlaubnis gesteuert, die per Gesetz mindestens zweimal pro Jahr erfolgen muss. Der bewährte Termin-Warner auf der TachoWeb-Startseite erinnert frühzeitig, wenn einzelne Führerscheine wieder zur Kontrolle vorgelegt werden müssen. Die Funktion „Führerscheinprüfung“ stellt damit sicher, dass jeder Fahrer alle sechs Monate die Daten seines Führerscheins scannt. Dieser Prozess funktioniert genauso, wie es die Fahrer vom Einlesen der Fahrerkarten gewohnt sind.

Zum Hintergrund: Laut der gerade in Kraft getretenen neuen EU-Verordnung 1071/2009 müssen alle Kraftverkehrsunternehmen einen Verkehrsleiter benennen, der die Verkehrstätigkeiten des Unternehmens tatsächlich und dauerhaft leitet. Der Verkehrsleiter muss in einer echten Beziehung zum Unternehmen stehen - das kann der Unternehmer selbst, ein Geschäftsführer oder auch ein Angestellter sein. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass der Verkehrsleiter zuverlässig und fachlich geeignet ist.

Er ist laut EU-Verordnung für sämtliche fahrzeugbezogenen Dienstleistungen im Unternehmen verantwortlich. Die Bandbreite reicht von der Fahrzeugwartung und -instandhaltung, über die Beförderungsverträge bis hin zu Rechnungsführung, Ladungszuweisungen und Sicherheitsprüfungen. Verstößt der Verkehrsleiter gegen geltendes Recht, wird dieser als nicht mehr zuverlässig angesehen und darf in der gesamten EU keine Kraftverkehrstätigkeiten mehr leiten.

16.12.2011